Mutter/Vater-Kind-Kur in Anspruch nehmen - so geht´s

  • Lassen Sie sich von Ihrem Arzt beraten.
  • Der Arzt stellt Ihnen eine Verordnung aus.
  • Schicken Sie uns die ärztliche Verordnung per Post oder E-Mail zu.
  • Sie erhalten unsere Entscheidung zu Ihrem Antrag.

Was ist eine Mutter/Vater-Kind-Kur?

Eine Mutter/Vater-Kind-Kur ist eine stationäre medizinische Behandlung für Mütter und Väter, die aufgrund ihrer familiären oder beruflichen Situation gesundheitlich belastet oder gefährdet sind. Dazu werden in spezialisierten Einrichtungen ganzheitliche Therapieansätze angeboten, die eine psychologische, psychosoziale und gesundheitsfördernde Hilfestellung ermöglichen sollen.

Voraussetzungen:

  • Für die Kostenübernahme einer Mutter/Vater-Kind-Kur ist eine medizinische Notwendigkeit vorausgesetzt.
  • Das bedeutet, es besteht ein Erkrankungsrisiko bzw. eine Erkrankung, die durch diese Maßnahme vermieden, geheilt oder gelindert wird.
  • Um eine Mutter/Vater-Kind-Maßnahme zu begründen, muss die Erkrankung oder das Erkrankungsrisiko ihre Ursache im familiären Kontext haben.

Ziele:

  • Behandlung spezifischer Gesundheitsstörungen von Müttern und Vätern, die durch die Erziehungsverantwortung entstehen oder negativ beeinflusst werden (z.B. Erschöpfung, stressbedingte Erkrankungen, Antriebslosigkeit etc.).
  • Entlastung der Eltern und Vermittlung nachhaltiger Lösungsansätze.
  • Schwierigkeiten in der Eltern-Kind-Beziehung durch das Erarbeiten von Lösungsansätzen verbessern.
  • Langfristige Integration und Transfer der erlernten Strategien in den Alltag.
Vater und Sohn spielen vor dem Haus

Bei medizinischer Notwendigkeit übernehmen wir die Kosten und rechnen direkt mit der Einrichtung ab.

Sie zahlen lediglich die gesetzliche Zuzahlung von 10,00 Euro je Kalendertag an die Einrichtung.

Was beinhaltet eine Mutter/Vater-Kind-Kur?

Eine erfolgreiche Mutter/Vater-Kind-Maßnahme setzt voraus, dass die Ziele, Möglichkeiten und Grenzen bekannt sind und die Bereitschaft, aktiv mitzuwirken, gegeben ist. Die Praxis zeigt, dass häufig unklare oder falsche Erwartungshaltungen bestehen, die im Antragsprozess oder bei der Durchführung der Maßnahme zu Missverständnissen und Enttäuschungen führen können. Wir informieren wir Sie daher ausführlich:

Das können Mutter/Vater-Kind-Maßnahmen leisten Das können Mutter/Vater-Kind-Maßnahmen nicht leisten
  • Medizinische Behandlung von Erkrankungen von Eltern, bei Bedarf auch Kindern
  • Hilfe bei finanziellen Sorgen
  • Auf die besondere Situation der Mutter (des Vaters) abgestimmte psychologische und pädagogische Hilfestellungen, sowie physiotherapeutische Anwendungen
  • Lösen von Problemen in der Partnerschaft etc.
  • Sport- und Freizeitangebote
  • Beseitigen von Ängsten im Zusammenhang mit dem Verlust des Arbeitsplatzes
  • Ganz- oder Halbtagsbetreuung des Kindes
  • Behandlung fortgeschrittener oder chronischer Krankheiten

So beantragen Sie eine Mutter/Vater-Kind-Kur

  1. Sind die medizinischen Voraussetzungen gegeben, ist eine entsprechende Verordnung Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes erforderlich.
  2. Reichen Sie den Antrag bei uns ein.
  3. Sobald uns alle Informationen vorliegen, prüfen wir diese i. d. R. in Zusammenarbeit mit den Gutachtern des Medizinischen Dienstes. Diese begutachten die Unterlagen und weisen gegebenenfalls auf alternative Behandlungs- und/oder Beratungsangebote für Sie oder Ihr Kind bzw. Ihre Kinder hin.
  4. Auf der Grundlage des Gutachtens informieren wir Sie über die Entscheidung zur Kostenübernahme.
  5. Unser Kooperationspartner Gesundheitsservice Management (GSM GmbH) unterstützt Sie bei Bedarf bei der Suche nach einer geeigneten Einrichtung.

Hinweise zur Antragstellung: 

  • Die Beratungsstellen des Müttergenesungswerkes unterstützen Sie bei der Antragstellung.
  • Zur Beurteilung Ihrer individuellen Situation können Sie uns neben der ärztlichen Verordnung auch ergänzende Informationen zukommen lassen.

Übernahme der Kur- und Reisekosten

Wenn die Mutter/Vater-Kind-Maßnahme als medizinisch notwendig anerkannt wurde, übernehmen wir die Kosten und rechnen direkt mit der Einrichtung ab. Dies gilt uneingeschränkt auch für Kinder, wenn sie bei der Mobil Krankenkasse versichert sind. 

Übernahme der Reisekosten:

Selbstverständlich übernehmen wir auch die Fahrtkosten, unabhängig davon, ob Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem eigenen Auto anreisen. Die Höhe der Erstattung richtet sich auch danach, welches Verkehrsmittel aus medizinischen Gründen notwendig ist. Für Bahnreisende bieten wir zudem günstige Sondertickets an.

Zuzahlung

Sie zahlen lediglich die gesetzliche Zuzahlung von 10,00 Euro je Kalendertag an die Einrichtung.

Die gesetzliche Zuzahlung zu den Reisekosten beträgt 10 % der Kosten, mindestens 5,00 Euro und maximal 10,00 Euro je Fahrt. Für Fahrten zu stationären Rehabilitationsmaßnahmen müssen Sie keine Zuzahlung leisten.

Kostenlose Sondertickets für Bahnfahrten

In Zusammenarbeit mit dem Reisebüro Husum bieten wir Ihnen Sondertickets der Deutschen Bahn an:

  • Bequem und kostenlos erhalten Sie die Fahrkarten für sich und ggf. Mitreisende rechtzeitig vor Reiseantritt.
  • Egal zu welcher Maßnahme - die Sondertickets gelten sowohl für Mutter/Vater-Kind-Maßnahmen als auch für indikationsspezifische Maßnahmen (z.B. orthopädische Rehabilitationsmaßnahmen).

Einfache Abwicklung – direkt und schnell

  1. Mit unserem Genehmigungsschreiben erhalten Sie automatisch auch eine Einverständniserklärung zur Datenweitergabe.
  2. Senden Sie diese einfach ausgefüllt an uns zurück, wir leiten sie an unseren Kooperationspartner weiter.
  3. Wichtig für Sie zu wissen: Es werden nur die Daten von Ihnen weitergegeben, die für die Ticketausstellung notwendig sind.
  4. Das Reisebüro bucht nach Ihren Angaben auf der Fahrkartenbestellung die günstigste Verbindung in Bezug auf Reisedauer und Umstiege.
  5. Rechtzeitig vor Reiseantritt erhalten Sie alle Reiseinformationen. Dazu gehört auch eine sogenannte Hinterlegungsnummer (ähnlich einer PIN), mit der Sie Ihre Fahrkarten an jedem Fahrkartenautomaten der Deutschen Bahn ausdrucken können.

Gut zu wissen: Die Deutsche Bahn bietet diese ermäßigten Sondertickets nicht als Online-Tickets an.

Eine Frau steht auf dem Bahnsteig, ein Zug fährt ein.

So geht's:

  • Fahrkartenbestellung und Einverständniserklärung unterschreiben und zurücksenden.

  • Reisebüro bucht die günstigste Verbindung.

  • Sie erhalten rechtzeitig Reiseinformationen und Ihre Buchungsnummer per E-Mail.

So finden Sie die richtige Einrichtung

Bei der Auswahl der Einrichtungen berücksichtigen wir Ihre Wünsche. Damit die Qualität der Versorgung nicht zu kurz kommt, arbeiten wir mit Kooperationseinrichtungen zusammen. Grundsätzlich haben Sie jedoch die Wahl zwischen allen Vertragseinrichtungen für Mutter/Vater-Kind-Kuren.

Unser Kooperationspartner

Die Gesundheitsservice Management GmbH (GSM GmbH) verfügt über langjährige Erfahrungen in der gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere im Bereich der Vorsorge und Rehabilitation:

  • Die GSM GmbH befasst sich mit der qualitätsorientierten Auswahl geeigneter Einrichtungen, dem Angebot und der Beratung der Versicherten zu Mutter/Vater-Kind-Maßnahmen und indikationsspezifischen Rehabilitationsmaßnahmen.
  • Oberstes Ziel ist die Patientenzufriedenheit und die Qualität der Leistungen.
  • Dazu kooperiert die GSM GmbH im Bereich der Mutter/Vater-Kind-Maßnahmen bundesweit mit zahlreichen Einrichtungen.

Einfache Abwicklung – Ihre Vorteile

  1. Mit unserem Genehmigungsschreiben erhalten Sie eine Einverständniserklärung zur Datenübermittlung an die GSM GmbH. Bitte senden Sie diese schnellstmöglich unterschrieben an uns zurück.
  2. Die GSM GmbH wird sich dann schriftlich mit Ihnen in Verbindung setzen, um die Details Ihrer Maßnahme mit Ihnen abzustimmen.
    Neben der Beratung und Beantwortung Ihrer Fragen gehört auch die auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Maßnahme und die Auswahl der Einrichtung zum Service.
    Die GSM GmbH teilt Ihnen auch den möglichen Aufnahmetermin mit. Sind alle Fragen geklärt und die Einrichtung ausgewählt, erhält diese von uns eine schriftliche Zusage.
    Wichtig: Sollten wir die unterschriebene Erklärung nicht erhalten, müssen Sie sich selbst um eine geeignete Einrichtung und den Aufnahmetermin kümmern.

Wichtig: Erhalten wir die unterschriebene Erklärung nicht, müssen Sie sich selbst um eine geeignete Einrichtung und den Aufnahmetermin kümmern.

Alle Kooperationspartner auf einen Blick

Hier stellen wir Ihnen die Einrichtungen unserer Kooperationspartner vor.

So geht's

  1. Einverständniserklärung unterschreiben und senden Sie uns diese zu

  2. Die GSM GmbH nimmt mit Ihnen schriftlichen Kontakt auf

  3. Die Auswahl der Einrichtung und die Abstimmung des Aufnahmetermins erfolgt direkt mit Ihnen.

Wissenswertes für Ihren Kur-Aufenthalt

Um sich voll und ganz auf die eigenen Bedürfnisse konzentrieren zu können, ist es im Einzelfall notwendig, die Mutter oder den Vater aus dem familiären Umfeld herauszunehmen. Dies sollte bei der Entscheidung über die Mitnahme der Kinder berücksichtigt werden.

Insbesondere Kleinkindern kann es schwer fallen, sich an die Betreuungspersonen und die neue Umgebung zu gewöhnen. Dies kann im Einzelfall dazu führen, dass die Eltern nur schwer Ruhe und Entspannung finden.

Bei der Anreise mit mehreren Kleinkindern sollte daher der Wunsch nach zusätzlichen Betreuungsmöglichkeiten, z.B. für die Abendstunden, im Vorfeld mit der Einrichtung geklärt werden.

Aber auch bei älteren Kindern kann es zu Schwierigkeiten im Ablauf kommen, z. B. wenn das Kind nicht ganztägig betreut werden soll.

Hier sollte im Vorfeld geklärt werden, wer das Kind betreut, wenn Sie Ihre Therapietermine wahrnehmen.

Eine gesunde, qualitativ hochwertige und abwechslungsreiche Ernährung können Sie in allen Kooperationseinrichtungen erwarten.

Bei Bedarf wird auch kalorienreduzierte Kost oder Kost für Allergiker angeboten. In einigen Einrichtungen essen die Eltern getrennt von ihren Kindern. Aber: Es handelt sich um medizinische Einrichtungen und nicht um gehobene Gastronomie.

Ein erhöhter Lärmpegel durch Kinder verschiedener Altersgruppen ist im Alltag von Mutter-/Vater-Kind-Einrichtungen nicht zu vermeiden.

Wie auch in Kitas und Kindergärten gilt: Wo viele Kinder zusammenkommen, können auch akute (Kinder-)Krankheiten auftreten. In diesem Fall wird die ärztliche Leitung der Einrichtung alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um eine Ausbreitung der Krankheit auf andere Kinder und Eltern zu verhindern.

Natürlich kann dies den Ablauf Ihrer Maßnahme und Ihre Bewegungsfreiheit beeinträchtigen. Akutfälle verlaufen fast immer problemlos. Nur in besonders schweren Fällen sollte ein Abbruch des Aufenthaltes erwogen werden.

Immer wieder kommt es vor, dass Spielsachen aus dem Bestand der Einrichtung mit dem Kind die „Heimreise“ antreten. Ein immer kleiner werdendes Repertoire ist für die nachkommenden Kinder nicht schön.

Erlauben Sie Ihrem Kind deshalb, eigene Spielsachen, Kinderbücher oder CDs mitzunehmen, und schauen Sie vor der Heimreise nach, ob sich im Gepäck der Kleinen etwas verirrt hat.

Ein Kind spiel Astronaut auf der Rücklehne einer Couch.

Lassen Sie sich von uns beraten

Schwere und manifeste Erkrankungen wie Depressionen, regelmäßige Angstzustände oder Burn-out-Erkrankungen können im Rahmen einer Mutter/Vater-Kind-Maßnahme nicht ausreichend behandelt werden. Kontaktieren Sie unsere Fachberatung, damit wir gemeinsam Maßnahmen besprechen können, die in diesen Fällen einen nachhaltigeren Behandlungserfolg unterstützen. Unter der Telefonnummer 0800 255 0800 erreichen Sie uns von Montag bis Freitag in der Zeit von 07:30 - 19:00 Uhr.

Aktueller Hinweis zu Mutter/Vater-Kind-Kuren

Bei den Mutter/Vater-Kind-Einrichtungen bestehen teilweise längere Wartezeiten und die Verfügbarkeit von Plätzen in den Ferienzeiten ist begrenzt. Diese beschränkte Anzahl an Plätzen wird ausschließlich Eltern mit schulpflichtigen Kindern vorbehalten.

Auch kann es bei der Aufnahme von Kindern unter 3 Jahren zu Einschränkungen kommen, da häufig das für die besondere Betreuung notwendige Personal in den Einrichtungen nicht (mehr) vorhanden ist.

Das kann gleichermaßen für den Therapieumfang bzw. für besondere Angebote der Einrichtungen gelten. In der Pandemie hat sich vielerorts das Personal beruflich anderweitig orientiert, so dass in Mutter/Vater-Kind-Einrichtungen, wie in anderen Wirtschaftszweigen, dringend Fachpersonal gesucht wird.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass es aufgrund der Antragszahlen und des sehr hohen Beratungsaufwands bei unserem Kooperationspartner GSM weiterhin zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann. Bitte sehen Sie von Anfragen zum Stand der Bearbeitung Ihres Antrags ab und warten Sie auf die Kontaktaufnahme von GSM.