Was sind Kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG)?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen, wenn ein Patient mindestens Behandlungsbedarfsgrad 3 bei den kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) erreicht.

Die KIG wurden mit der Deutschen Gesellschaft für Kieferorthopädie abgestimmt und sind eingeteilt in elf Befund-Gruppen mit jeweils fünf Behandlungsgraden.

Bei der KIG-Einstufung wird immer nur der ermittelte schwerwiegendste Befund zu Grunde gelegt. Wenn dieser bei Grad 3 oder höher liegt, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen auch die Behandlung weiterer Kiefer- oder Zahnfehlstellungen, selbst wenn diese niedriger eingestuft sind.

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KIG-Tabelle

In der KIG-Tabelle finden Sie Detailinformationen zu den Voraussetzungen, die eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse begründen.

Indikation Gruppe Grad GKV Leistung

Entwicklungsstörungen des Kopfbereiches
z.B. Lippen-Kiefer-Gaumenspalte 

A 5 Ja

Zahnunterzahlen
Fehlen von Zähnen aufgrund einer Nichtanlage 

U 4 Ja, wenn ein Lückenschluss notwendig ist

Zahndurchbruchstörungen
(Ausnahme: Durchbruchstörung der Weisheitszähne) 

S 4,5 Ja

distale Bisslage über 6 mm
z.B. Rücklage des Unterkiefers  

D 4,5 Ja

distale Bisslage bis 6 mm
z.B. Rücklage des Unterkiefers  

D

1,2 Nein

Mesiale Bisslagen
z.B. vorstehender Unterkiefer  

M 4,5 Ja

Offener Biss über 2 mm

O 3,4,5 Ja

Offener Biss bis 2 mm

O 1,2 Nein

Tiefbiss > 3 mm und traumatischer Gingivakontakt
Es kommt zu einem Einbiss der unteren Frontzähne in das Zahnfleisch

T 3 Ja

Bukkal- oder Lingualokklusion
Vorbeibeißen der Seitenzähne 

B 4 Ja

Abweichung der Kieferbreiten bei Kreuzbiss

K 3,4 Ja

Abweichung der Kieferbreiten ohne Kreuzbiss

K 1,2 Nein

Kontaktpunktabweichungen > 3 mm
z.B. bei Engstand

E 3,4 Ja

Kontaktpunktabweichungen < 3 mm
z.B. bei Engstand

E 1,2 Nein

Platzmangelsituation > 3 mm

P 3,4 Ja

Platzmangelsituation < 3 mm

P 1,2 Nein

 

 

Wie erfolgt die Bewilligung der Behandlung?

Ihr Kieferorthopäde hat in der Voruntersuchung ermittelt, dass die Fehlstellung der Zähne aus medizinischer Sicht korrigiert werden muss, erstellt er einen Behandlungsplan. Darin notiert er den Befund, gibt die benötigte Art der Zahnspange an, wie lange sie getragen wird und welche Kosten dabei entstehen.

Sie müssen nichts weiter tun: Den Plan reicht Ihr Kieferorthopäde zur Prüfung direkt bei uns ein. Eine Kopie des Behandlungsplans erhalten Sie auf Wunsch direkt von Ihrem Arzt.

Es kann losgehen: Sobald wir dem kieferorthopädischen Behandlungsplan zugestimmt haben, kann die Behandlung beginnen. Wir senden den geprüften Behandlungsplan direkt an die behandelnde Praxis und Sie erhalten von uns Post mit dem Ergebnis der Prüfung.

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